97 Die Verpackungsverordnung. Profitieren Sie vom Service der Egepack. Sehr geehrter Kunde, als Ihr Lieferant für Serviceverpackungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die notwendige Lizenzierung der von Ihnen in Umlauf gebrachten Serviceverpackungen durch uns abwickeln zu lassen. Serviceverpackungen sind Verkaufsverpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, welche die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermög- lichen und unterstützen. Sie sind zum Befüllen an einer Verkaufsstelle bestimmt oder werden im bereits befüllten Zustand angeboten. Beispiele sind Beutel und Tragetaschen aus Papier und Kunststoff oder Baumwolle, Folien, Becher, Schalen, Verkaufskarton, Obstkörbe, Bäckerseiden und vieles mehr, die als Serviceverpackungen im Handel, in der Gastronomie und bei Anbietern von Dienstleistungen erst unmittelbar vor der Übergabe an den Verbraucher mit Ware befüllt werden. Auch Einweggeschirr ist lizenzpflichtig. Eine Kennzeichnungspflicht der Serviceverpackungen mit der Marke des Entsorgungs- unternehmens, z. B. „Grüner Punkt“ besteht seit der 6. Novelle der Verpackungsver- ordnung in 2008 nicht mehr. Profitieren Sie hier von unseren günstigen Konditionen, welche aus einem Rahmen- abkommen der egepack resultieren und ersparen Sie sich den sonst notwendigen, hohen bürokratischen Aufwand. Nutzen Sie unsere Dienstleistung. Unsere Mitarbeiter im Verkaufsinnen- und Außendienst beraten Sie gerne. Hinweise zur Verpackungsverordnung